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Die Exkommunikation der Piusbruderschaft ist keine Frage des Kirchenrechts, sondern der künftigen Entwicklung der Kirche überhaupt

07. Juli 2026

6 - Kirchenkrise

Das KI-generierte Meme zeigt in seinem linken Teil, wie Kardinal Fernandez einer irgendwie sehr linksgrün oder pachamama-mäßig gekleidete männliche Gestalt herzlich umarmt und im rechten Teil, wie er P. Pagliarini von der Piusbruderschaft entsetzt abwehrt.

Jedem, was zu ihm passt

An dem beliebten Ratespiel: „Welcher Paragraph des Kirchenrechtes sagt was zu den Schismatisierungen und wer ist betroffen“ wollen und können wir uns nicht be­ teiligen. Erstens, weil wir von den wenigsten der 1725 Canones jemals auch nur von Ferne gehört haben, und zum zweiten, weil die beiden letzten Pontifikate uns die eine und einzige Hauptregel des Kirchenrechtes genügsam vor Augen geführt haben: Der Papst steht über dem Gesetz, sein Handeln hat auch dann Gesetzeskraft, wenn es dem Wortlaut eines der Canones widerspricht, und es ist noch nicht einmal nötig, daß er diesen Wortlaut tatsächlich entsprechend ändert – obwohl das zumindest von einigen Rechtsgelehrten als der bessere Stil betrachtet wird.

Der Wille des Papstes ist also das, worauf es wirklich ankommt – und dabei wiederum ist es völlig unerheblich, ob das sein, des Jorge Bergoglio oder Robert Prevost, Herzensan­liegen, Ergebnis reiflicher Überlegungen, Resultat ernsthafter Beratungen oder Ausfluß äußerer Einflüsterungen ist. Wenn der Papst es als seinen Willen kundtut, ist es Gesetz. So funktioniert der Jurisdiktionsprimat – zumindest nach der heute herrschenden Mei­nung. Deshalb lohnt sich auch nur begrenzt die Mühe, die zahlreichen Formfehler in den Exkommunikationsdekreten aus dem Hause Fernandez aufzuspüren, wie das insbe­son­de­re Kevin Tierny hier vorgenommen hat: Heute mögen solche Fehler die Dekrete for­mal ungültig und unwirksam machen – aber schon morgen kann der Papst jeden Rechts­fehler mit einem Federstrich heilen. Oder seine Kurie formlos wissen lassen, daß er die Dekrete als wirksam und umzusetzen akzeptiert. Tatsächlich war es eine von Leos ersten Amtshandlungen, die von Franziskus vorgenommene rechtswidrige Betrauung einer Frau mit einem Amt (Gobernatora des Vatikanstaates), das dem Gesetz nach einem Kardinal vorbehalten war, dadurch zu heilen, daß er schlichtweg die Zeile mit der entsprechenden Vorschrift aus dem Gesetz strich.

In der Zeit, in der sich die päpstliche Gesetzgebung vorwiegend mit der Beschaffung von Mitteln für den Bau eines neuen Jagdschlosses oder der Rangerhöhung einer Familie des römischen Stadtadels beschäftigte, war diese Vollmacht für die Gesamtkirche kaum ein Problem. Und das änderte sich auch nur wenig, als der Jurisdiktionsprimat 1870 in ein Dogma gefasst wurde: Erstens verstanden sich die Päpste der danach folgenden Jahr­zehnte nicht als Reformer oder gar Revolutionäre, sondern waren zutiefst von der Pflicht durchdrungen, das, was sie empfangen hatten, zu bewahren und weiterzugeben. Auch wenn es bereits damals zu gewissen „Mißverständnissen“ kam, wie man an der Brevier­reform von Papst Pius X. erkennen kann, die von vielen als zu weitgehend in die Tra­di­tion eingreifend verstanden wurde. Als Eingriff in die Tradition und geheiligte Bräuche, wohlgemerkt – und nicht etwa als Versuch zur Uminterpretation der Lehre.

Alles in allem hat der Jurisdiktionsprimat aber auch in den Jahrzehnten nach 1870 recht gut funktioniert. Die Päpste richteten sich – von einer kleinen Interpretationsübung hier, einer kaum spürbaren Dehnung dort einmal abgesehen – nach dem Rahmen des Geset­zes, und wo sie den verändern wollten, erfolgte diese nach Beratungen und Konsulta­ti­onen unter weitgehender Wahrung eines geordneten Verfahrens und des Konsenses in Kurie und Weltepiskopat. Auf diese Weise kam 1976 per Dekret der Glaubenskon­gre­gation die Exkommunikation Latae Sententiae in den Codex – als ob man damals schon etwas geahnt hätte.

Die früher dominierende Eindeutigkeit der Lehre ist mit dem II. Vatikanischen Konzil und dessen missglückter Implementierung weitgehend verschwunden. Einige Aussagen von Konzilstexten sind wegen ihrer Ambivalenz oder ihrer gegen die überlieferte Lehre auslegbaren Tendenz niemals „überall und von allen“ rezipiert worden; und das gleiche gilt auch für die angeblich in Erfüllung eines Konzilsauftrages erarbeitete und gewaltsam durchgesetzte Liturgiereform. Seitdem hat die Lehre der Kirche ihre früher eifersüchtig gehütete Eindeutigkeit verloren. Zugegeben: Theologengezänk gab es auch schon vorher, aber erst im Zeitalter von Massenmedien und Internet betrifft die damit verbundene Un­si­cherheit buchstäblich den gesamten Klerus und auch große Teile der einfachen Gläu­bigen – zu deren Seelenheil die ganze Angelegenheit doch stattfinden sollte...

Aber der Primat des päpstlichen Stuhles in der Lehre ist jahrzehntelang vernachlässigt worden; die weitgehende Folgenlosigkeit von Humanae Vitae zeigt den Mechanismus wie unter einer Lupe. Johannes Paul II. als unmittelbarer Nachfolger Pauls VI. und Be­ne­dikt XVI. haben den dadurch aufgerissenen Bruch zwischen der Kirche der Verheutigung und der Tradition durch mehr oder weniger glückliche Maßnahmen wie „Ecclesia Dei afflicta“ oder „Summorum Pontificum“ mehr überdeckt als geheilt – was angesichts der Tiefe der in diesem Bruch zum Vorschein gekommenen Differenzen im Verständnis der Kirche auch nicht durch irgendeine Einzelmaßnahme möglich gewesen sein dürfte. Angesichts der tatsächlichen Entwicklung in großen Teilkirchen Mitteleuropas und Südamerikas, konnte auch die Formel von der Hermeneutik der Kontinuität nicht mehr über den Bruch hinwegtäuschen, und Franziskus hat in seinem ganzen Auftritt demon­striert, daß der Bruch mit der Tradition, mit der zweitausendjährigen Lehre der Kirche kein Mißverständnis und keine bösartige Unterstellung ist, sondern erklärtes Ziel des gegenwärtigen Kirchenregiments ist. Seitdem muß man, wie der verstorbene Fr. Hun­wicke es schon vor Jahren formuliert hat, das päpstliche Lehramt als „suspendiert“ betrachten. Ein „Lehramt“, das immer wieder gegen die bestehende Lehre der Kirche verstößt und in grundlegenden Elementen auf einen Bruch mit der Vergangenheit aus ist, kann nicht bestehen.

Neuestes und besonders wirkungsvolles Vehikel dieses Bruchs ist die von Franziskus für die römische Kirche entdeckte „Synodalität“, von der in den Texten des II. Vatikanums zwar mit keinem Wort die Rede ist (die dort hervorgehobene „Bischofssynode“ ist etwas gänzlich anderes), die aber nichtdestotrotz als eines der Grundprinzipien der neuen Kirche von allen, die dazugehören wollen, anerkannt werden muß. So hat es Papst Leo in seinem Kurzinterview zu den Bischofsweihen von Castel Gandelfo in aller wün­schens­werten Klarheit ausgesprochen: Es gibt – neuerdings – „Grundprinzipien“ der Kirche – die erst seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil zum Vorschein gekommen sind. Bei der Durchsetzung dieser neu entdeckten Grundprinzipien setzt die Reformfraktion auf lange Zeiträume. Und nichts ist von der Änderungserwartung ausgenommen, wie Papst Leo schon in seinem ersten größeren Interview ausgeführt hat: Zunächst müsse man die Einstellungen der Menschen ändern, bevor die Haltung der Kirche zu einer Frage geän­dert werden könne. Von daher sei sei es in naher Zukunft höchst unwahrscheinlich, daß sich die Lehre etwa zu Sexualität oder Ehe ändere. Das ist (von der Kirche verurteilter) Modernismus in Reinkultur: Die Lehre der Kirche wird nicht mehr durch das bestimmt, was Christus und seine Apostel gelehrt haben, sondern von dem her, was dem Fühlen und Handeln der Menschen entspricht oder eingängig gemacht werden kann.

Wenn das, wie es der Papst in Castel Gandolfo angedeutet hat, zu den Grundlagen der neuen Kirche gehört, ist es kein Wunder, wenn die Piusbruderschaft dem nicht folgen will und sich als starrer und indietristischer Block allen Veränderungen in den Weg legt. Viel eher ist es dann schon verwunderlich, wie viele wohlmeinende und durchaus dem überlieferten Glauben der Kirche folgen-wollende Katholiken die Exkommunikation der Bruderschaft trotz gewisser Bedenken für „irgendwie“ gerechtfertigt betrachten, wie derzeit in zahllosen Beiträgen in Internet und Zeitschriften zu lesen ist. Wollen sie wirk­lich den „Gehorsam gegenüber dem Papst“ über den Gehorsam zu der von Christus verkündeten Lehre stellen?

Die Bruderschaftjedenfalls ist dazu nicht bereit und nimmt den Satz des Papstes über die „Veränderung der Einstellungen“ als Vorbedingung zu Veränderungen in der Lehre als weiteres Indiz für das tatsächliche Vorliegen des von ihr diagnostizierten „Notstandes“. Es würde zu weit führen, die anderen Indizien, die diesen Notstand erkennen lassen, hier jetzt der Reihe nach aufzählen zu wollen, nur eines, oder ein ganzer Komplex davon, soll hier zumindest angesprochen werden: Die Vereinigungen, die Priester und die Gläubigen, die der überlieferten Liturgie anhängen, tun dies nicht allein oder noch nicht einmal überwiegend aus ästhetischen oder gar nostalgischen Einstellungen heraus, sondern weil sie mit guten Gründen annehmen, daß diese überlieferten Formen der überlieferten Lehre am meisten entsprechen und deshalb als Ausdruck dieser authentischen Lehre zu verteidigen und zu wahren sind. Der Ritus ist wichtig – aber die Erhaltung der Lehre ist das Primäre.

Genau das haben sich die Gemeinschaften von Pius zu Petrus, Christus-König und Gutem Hirten, zur Aufgabe gestellt, wenn sie dabei auch unterschiedliche Strategien verfolgen. Und wegen dieses Festhaltens an der überlieferten Lehre deshalb wurde jetzt die einer dieser Gemeinschaften aus der kanonischen Ordnung hinausgedrängt und bleiben die anderen auf vielerlei Weise in ihrem Wirken behindert. Tatsächlich unter­iegen sie der immer offener gegen die Tradition eingesetzten Autorität von Papst und Kurie und können – aller bisherigen Zusagen und Versprechungen ungeachtet – von einem Tag auf den anderen in ihrem Handeln weiter eingeschränkt, ihrer Priester­se­minare beraubt oder letztlich ganz aufgelöst werden. Da man ihnen wohlweislich niemals eigene Bischöfe gewährt hat, wären sie – soweit sie auf Dauer den Gehorsam gegenüber dem Nachfolger Petri über den Gehorsam zum Auftrag Christi „lehret sie alles, was ich euch gelehrt habe“ stellen – zur Wirkungslosigkeit oder zum Aussterben verurteilt.

Dem hat sich die Piusbruderschaft mit den gegen das Kirchenrecht verstoßenden Bi­schofsweihen jetzt zunächst einmal erfolgreich entzogen: Ihr Bestand in der skra­men­ta­len Form, wie sie seit den frühesten Tagen der Kirche gilt, erscheint auf Jahrzehnte gesichert. Und daß die Gläubigen, von den Exkommunikationen eingeschüchtert, sich in Massen von ihr abwenden, könnte sich als Fehlkalkulation erweisen: Viele haben das Vertrauen zu Rom verloren.

Die Pflicht, den anderen Gefährdungen zu entgehen, die mit einer Loc­kerung des Bandes zum Amt des Petrusnachfolgers verbunden sind, wird sie weiterhin vor schwierige Aufgaben stellen.

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